Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.01.2017)
Wien, am 23.01.2017Einladung: Morgen 4 m Fasan auf Wiener Stephansplatz – Forderung Auswilderungsverbot
Tierschutzrat hat Verbot einstimmig beschlossen, Tierschutzministerin Sabine Oberhauser hat in Reform des Tierschutzgesetzes diesen Beschluss ignoriert!
Wann: Dienstag 24. Jänner 2017, 11 Uhr
Wo: Stephansplatz, 1010 Wien
Was: 4 m großer Styroporfasan fordert Verbot des Aussetzens gezüchteter Fasane
Seit Juli 2015 läuft die Kampagne des VGT gegen die feudaljagdliche Praxis der Abschießbelustigungen auf ausgesetzte Zuchttiere. Das Burgenland wird nun die Gatterjagd im Jagdgesetz verbieten, doch das Auswildern von Fasanen, Rebhühnern und Enten aus Zuchten – vor allem Massentierhaltungen in Ungarn, Tschechien und der Slowakei – ist keine Frage der Jagd sondern des Tierschutzes und muss daher bundesweit im Tierschutzgesetz als Tierquälerei verboten werden. So sah das jedenfalls der vom Tierschutzministerium eingesetzte Tierschutzrat, als er im März 2016 EINSTIMMIG beschloss, das Verbot des Auswilderns als 18. Punkt in die Liste der Tierquälereien nach § 5 Tierschutzgesetz aufzunehmen. Doch in der im Moment in Begutachtung befindlichen Reform dieses Gesetzes ist nichts davon zu lesen. Die Tierschutzministerin hat den einstimmigen Beschluss ihres Tierschutzrates ignoriert.
Deshalb fordert der VGT nun mit Vehemenz die Aufnahme eines Verbots des Auswilderns von Zuchtvögeln in das Tierschutzgesetz. Dafür wird ein 4 m hoher Fasan aus Styropor am Stephansplatz aufgestellt.