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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (12.10.2020)

Eisenstadt, am 12.10.2020

Burgenland: Warum will Landeshauptmann Doskozil das Gatterjagdverbot aufheben?

Es gibt keine sachliche Begründung, Gatterjagdverbot von 2017 war Kompromiss mit der Jägerschaft, große Mehrheit war im Landtag dafür: Aufhebung Kniefall vor Esterhazy?

Das Gatterjagdverbot im Burgenland, wie auch sonst überall in Österreich, war Ergebnis jahrelanger Verhandlungen und eines Kompromisses mit der Jägerschaft: die bestehenden Jagdgatter dürfen bis 2023 weiter laufen. Die große Mehrheit im Landtag hat für das Verbot gestimmt. Nun, nach 3 ½ Jahren, soll das Verbot ohne jeden sachlichen Grund aufgehoben werden.

Auffällig ist: Esterhazy war in letzter Zeit mit der Burgenländischen Landesregierung im Streit

  • Umfahrung Schützen am Gebirge: Enteignung Grundstücke Esterhazy
  • Oper im Steinbruch: Pachtvertrag mit Esterhazy
  • Schloss Esterhazy in Eisenstadt: Klage von Esterhazy für 11 Millionen Euro

Doskozil ist es in langwierigen Verhandlungen gelungen, diesen Streit beizulegen. Was war dabei der Deal? Faktum ist, dass Esterhazy das größte Jagdgatter im Burgenland betreibt und für die Jagdgäste im Internet eine Preisliste für jedes abzuschießende Tier anbietet. Einen kapitalen Rothirsch abzuknallen, kostet da bis zu 22.000 Euro. Dafür muss man nur ein Formular ausfüllen und das Geld überweisen, selbst ein Gewehr wird zur Verfügung gestellt, das gewünschte Tier dem zahlenden Jagdgast im Gatter vor die Flinte getrieben. Offensichtlich will Esterhazy dieses Gatter weiter betreiben. Plötzlich wird der Weg dazu ohne jeden sachlichen Grund geebnet. Warum eigentlich?

VGT-Obmann Martin Balluch legt auf seinem Blog dazu die Dokumente vor: Martin Balluch's Blog

VGT-Obmann Martin Balluch: Doskozil will aus niedrigen Beweggründen – die Gatterjagd wird aus niedrigen Motiven betrieben, es wird keine sachliche Begründung für die Aufhebung des Verbots genannt – den Tierschutz dramatisch nach unten nivellieren. Tierschutz steht aber als Staatsziel in der Verfassung, Tierschutz muss daher auch von der Burgenländischen Landesregierung gefördert werden. Die Verfassung verbietet entsprechend eine vor allem nicht sachlich begründete Schlechterstellung des Tierschutzes. Wir werden diesen Verfassungsbruch nicht einfach so hinnehmen!

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