Jagd auf gezüchte Tiere: weitere Beiträge
Beiträge zur Kampagne "Gatterjagd" und "Jagd auf ausgesetzte Tiere" in chronologischer Reihenfolge:
Vorarlberg: Jagdverordnung wird Aussetzen von Zuchtfasanen zur Jagd verbieten
Ein entsprechender Entwurf ist bis Anfang Oktober in Begutachtung – VGT begrüßt diese Änderung, in Vorarlberg werden momentan jährlich ca. 1000 Fasane ausgesetzt
Tausende Enten in der Leitha ausgesetzt - Anzeige
Seit der aktuellen Änderung des Tierschutzgesetzes ist unter anderem das Aussetzen von Enten verboten, da sie in der freien Natur nicht überlebensfähig sind – Anzeige des VGT wegen Tierquälerei
Anzeige bei der Behörde: geplante Entenjagd bei Mensdorff-Pouilly heuer illegal
Mensdorff-Pouilly verlegt zwar sein Jagdgatter nach Ungarn, aber bisher jedenfalls nicht seine Jagd auf Zuchtenten – Anzeige des VGT, weil nach neuer Gesetzeslage verboten
Mensdorff-Pouilly: € 1500 Strafe wegen illegalen Aussetzens von Federwild aufgehoben
Landesverwaltungsgericht sieht Formalfehler: BH machte Mensdorff-Pouilly als Jagdpächter und nicht als unmittelbaren Täter oder Anstifter verantwortlich
Verhandlung Mensdorff-Pouilly gegen VGT Besitzstörung nach Luising/Burgenland vertagt
Richter aus Bruck/Mur wird Ende Juli Lokalaugenschein in Luising durchführen; Mensdorff-Pouilly kündigt Verlegung seines Jagdgatters nach Ungarn an, um Verbot zu entgehen
Trotz Verbots im Tierschutzgesetz: Zuchtenten auf Kunstteichen bei Mensdorff ausgesetzt
Aktuelle Fotos zeigen hunderte wenn nicht tausende Enten auf 2 künstlichen Teichen hinter Elektrozaun, die dort jetzt auf ihren Abschuss bei Treibjagden ab August warten
4 GrundbesitzerInnen in NÖ forderten heute Ende des Jagdzwangs vor VfGH-RichterInnen
ExpertInnen der Tierschutzseite argumentieren schlüssig: Erfahrung mit jagdfrei gestellten Gebieten in Deutschland sehr positiv, Jagdverbot in Genf vorbildlich, Jagd nur Hobby
Großer VGT-Erfolg: das Gatterjagdverbot kommt bundesweit!
Damit kann die VGT-Kampagne nach 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden – Wermutstropfen sind nur zum Teil recht lange Übergangsfristen